Todesfall

Der Tod einer nahestehenden Person ist schwierig. Zeitnah sind jedoch in der Gemeinde einige Formalitäten zu erledigen.

Hier finden Sie eine Todesfall-Checkliste der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Wenn ein Mensch im Kanton Bern verstorben ist, muss das Zivilstandsamt innerhalb von zwei Tagen benachrichtigt werden. Hier finden Sie Angaben zu den nötigen Schritten.

Für das detaillierte Vorgehen in Ihrer Gemeinde, finden Sie untenstehend weitere Informationen.

Gemeinde wählen

Todesfall

Gemeindeverwaltung Wohlen

Das Vorgehen bei einem Todesfall, sowie die wichtigsten Adressen finden Sie auf der Website der Gemeinde Wohlen.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Wohlen gerne zur Verfügung.

Tel. 031 828 81 11

info@wohlen-be.ch

Gemeindeverwaltung Kirchlindach

Ein Todesfall muss innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland angemeldet werden. Dies kann auch Ihr zuständiges Bestattungsinstitut für Sie übernehmen.

Anschliessend nehmen Sie bitte mit der Gemeindeschreiberei Kontakt auf, um den Todesfall zu melden und den Termin für eine Bestattung definitiv bestätigen zu lassen. Falls Sie eine Trauerfeier in der reformierten Kirche in Kirchlindach wünschen, nehmen Sie bitte direkt mit der reformierten Kirche Kontakt auf.

Weitere Informationen zum Vorgehen in der Gemeinde Kirchlindach finden Sie auf der Website.

Gemeindeverwaltung Frauenkappelen

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, müssen in einer emotional schwierigen Zeit innerhalb von einigen Tagen unzählige Dinge organisiert und entschieden werden. Das Infoblatt «Was ist in einem Todesfall zu tun?» gibt Ihnen einige Anhaltspunkte, woran zu denken ist. Sie finden darin auch alle nötigen Adressen, z.B. der Bestattungsunternehmen.

Selbstverständlich steht Ihnen die Gemeindeverwaltung bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Verfügung.

Tel. 031 926 63 63

gemeinde@frauenkappelen.ch

Gemeindeverwaltung Bremgarten

Das Vorgehen bei einem Todesfall, sowie die wichtigsten Adressen finden Sie auf der Website der Gemeinde Bremgarten.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Bremgarten gerne zur Verfügung.

Tel. 031 306 64 64

praesidiales@3047.ch

Gemeindeverwaltung Meikirch

Die Gemeindeverwaltung Meikirch stellt in zwei Merkblättern einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten organisatorischen Schritte nach dem Tod einer nahestehenden Person zur Verfügung. Sie finden darin auch alle nötigen Adressen, z.B. der Bestattungsunternehmen.

Vorgehen bei einem Todesfall

  1. Gemeindeverwaltung Meikirch
    Tel. 031 828 28 20, info@meikirch.ch

  2. Zivilstandsamt der Sterbegemeinde
    Für die Gemeinde Meikirch: Zivilstandsamt Bern-Mittelland
    Tel. 031 635 42 00

  3. Evangelisches Pfarramt:
    Tel. 031 829 03 09 oder Tel. 031 822 19 18
    Der Telefonbeantworter gibt Auskunft, falls die Pfarrpersonen nicht sofort erreicht werden können.

  4. Römisch-katholisches Pfarramt:
    Tel. 031 301 27 65

  5. Bestattungsdienst Ihrer Wahl
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