Ergänzungsleistungen zur AHV (EL)

Was, wenn die Renteneinkünfte und das Vermögen nicht reichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken? Hier erfahren Sie, ob sie möglicherweise Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben und welche Stellen in den Gemeinden Sie unterstützen können.

Wann erhalte ich EL?

Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie

  • einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente), nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und
  • nicht mehr als 100 000 Franken (Alleinstehende) oder 200 000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben, und
  • in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
  • Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, oder
  • als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.

Für die Prüfung, ob das Vermögen die zulässige Schwelle übersteigt, werden selbstbewohnte Liegenschaften nicht berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben oder invalid, verwitwet oder verwaist sind und dennoch keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil Sie keine oder zu wenig lang AHV- oder IV-Beiträge bezahlt haben, können Sie unter gewissen Voraussetzungen trotzdem einen Anspruch auf EL geltend machen.

Erklärvideo «Ergänzungsleistungen für Personen zuhause»

Erfahren Sie wie Sie Ergänzungsleistungen beantragen können, und welches die Voraussetzungen dafür sind.

Erklärvideo

Zum Erklärvideo

Habe ich Anspruch auf EL?

Mit dem EL-Rechner berechnen Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen schnell und einfach online: Rechner Ergänzungsleistungen.

Die Berechnung erfolgt anonym. Ihre Daten werden nicht gespeichert. Die Berechnung ist eine provisorische Schätzung und basiert auf einem vereinfachten Berechnungsverfahren. Sie gilt nicht als Anmeldung, ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar. Die Berechnung gilt nur für Personen, die zuhause wohnen.

Beratung zur EL in den Gemeinden

Die zuständigen AHV-Stellen geben gerne Auskunft und beantworten Ihre Fragen rund um die Ergänzungsleistungen.

Gemeinden Wohlen, Kirchlindach und Meikirch

AHV-Zweigstelle Kirchlindach
Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach
Tel. 031 828 21 21
E-Mail: ahv@kirchlindach.ch
www.kirchlindach.ch

Gemeinde Bremgarten

AHV-Zweigstelle Bremgarten
Petra Dysli
Chutzenstrasse 12
3047 Bremgarten bei Bern
Tel. 031 306 64 75
E-Mail: petra.dysli@3047.ch
www.3047.ch

Beratung zur EL bei Pro Senectute Kanton Bern

Auch die Sozialarbeitenden von Pro Senectute Kanton Bern beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Finanzen.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter Tel. 031 359 03 03

Website: be.prosenectute.ch

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