Was, wenn die Renteneinkünfte und das Vermögen nicht reichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken? Hier erfahren Sie, ob sie möglicherweise Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben und welche Stellen in den Gemeinden Sie unterstützen können.
Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
Für die Prüfung, ob das Vermögen die zulässige Schwelle übersteigt, werden selbstbewohnte Liegenschaften nicht berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben oder invalid, verwitwet oder verwaist sind und dennoch keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil Sie keine oder zu wenig lang AHV- oder IV-Beiträge bezahlt haben, können Sie unter gewissen Voraussetzungen trotzdem einen Anspruch auf EL geltend machen.
Erfahren Sie wie Sie Ergänzungsleistungen beantragen können, und welches die Voraussetzungen dafür sind.
Mit dem EL-Rechner berechnen Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen schnell und einfach online: Rechner Ergänzungsleistungen.
Die Berechnung erfolgt anonym. Ihre Daten werden nicht gespeichert. Die Berechnung ist eine provisorische Schätzung und basiert auf einem vereinfachten Berechnungsverfahren. Sie gilt nicht als Anmeldung, ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar. Die Berechnung gilt nur für Personen, die zuhause wohnen.
Die zuständigen AHV-Stellen geben gerne Auskunft und beantworten Ihre Fragen rund um die Ergänzungsleistungen.
Gemeinden Wohlen, Kirchlindach und Meikirch
AHV-Zweigstelle Kirchlindach
Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach
Tel. 031 828 21 21
E-Mail: ahv@kirchlindach.ch
www.kirchlindach.ch
Gemeinde Bremgarten
AHV-Zweigstelle Bremgarten
Petra Dysli
Chutzenstrasse 12
3047 Bremgarten bei Bern
Tel. 031 306 64 75
E-Mail: petra.dysli@3047.ch
www.3047.ch
Auch die Sozialarbeitenden von Pro Senectute Kanton Bern beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Finanzen.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter Tel. 031 359 03 03
Website: be.prosenectute.ch