Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose

Sind Sie kurz vor der Pensionierung in eine schwierige Lage geraten, weil Sie Ihre Stelle verloren haben? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose.

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.

Wann habe ich Anspruch auf eine Überbrückungsleistung?

Sie können Überbrückungsleistungen erhalten, wenn Sie

  • im Monat, in dem Sie 60 Jahre alt werden, oder danach ausgesteuert werden;
  • mindestens 20 Jahre in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz versichert waren, davon mindestens fünf Jahre
  • nach dem 50. Geburtstag sowie eine gewisse Einkommenshöhe 1 erzielt haben; sowie
  • nicht mehr als 50 000 Franken (Alleinstehende) oder 100 000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben, wobei selbstbewohnte Liegenschaften nicht berücksichtigt werden;
  • den Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA haben;
  • anerkannte Ausgaben haben, die Ihre anrechenbaren Einnahmen übersteigen (wirtschaftliche Voraussetzung).

Wann erhalte ich keine Überbrückungsleistung?

Sie erhalten keine Überbrückungsleistungen, wenn Sie

  • einen Anspruch auf eine Rente der AHV oder der IV haben;
  • vor dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden;
  • vor dem 1. Juli 2021 ausgesteuert wurden.

Weitere Informationen zur Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose finden Sie hier:

Antrag für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern