Hinterlassenenrenten sollen beim Tod verhindern, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.
Ziel der Hinterlassenenrenten
Das System der schweizerischen Altersvorsorge sieht eine Hinterlassenenrente vor, um zu vermeiden, dass eine Ehefrau, ein Ehemann, eine eingetragene Partnerin, ein eingetragener Partner oder Kinder sich unverhofft in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation wiederfinden, wenn die Lebensgefährtin, der Lebensgefährte oder ein Elternteil stirbt.
Eine Hinterlassenenrente können Sie bei der Ausgleichskasse, bei der die verstorbene Person zuletzt Beiträge bezahlt hat, beantragen.
Dazu können Sie bei der Ausgleichskasse das Anmeldeformular für die Rente online herunterladen und einreichen.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Hinterlassenenrenten der AHV.